Satzungen
Gebührenordnung
für die St.Georgenhalle
der Ortsgemeinde Partenheim
Für die Benutzung der einzelnen Räumlichkeiten werden z.Zt. folgende Gebühren erhoben:
§ 1 Allgemeines
1. Alle sportlichen Übungsstunden sowie eintrittsfreie Veranstaltungen der Partenheimer Vereine sind gebührenfrei. Diese Regelung gilt nicht für gewerbliche Veranstaltungen.
2. In den Gebühren sind die Benutzung selbst sowie der Aufwand für Beleuchtung, Wasserverbrauch usw. abgegolten; allerdings nicht die Kosten für die Reinigung(siehe § 5).
3. Die Ortsgemeinde kann zur Abdeckung eventueller Schäden mit der Gebühr gern. § 1 eine angemessene Sicherheitsleistung von mindestens 110,00 € verlangen.
4. Die Mietzeiten sind wie folgt festgelegt
Troissy-Saal: von 12:00 Uhr Vortag bis 12:00 Uhr Folgetag der Veranstaltung
Großer Saal: von 22:00 Uhr Vortag bis 12:00 Uhr Folgetag der Veranstaltung
§ 2 Gebührensätze / je Tag
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Privatpersonen / Partenheimer Vereine |
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Sommerzeit 01.05. - 30.09. |
Winterzeit 01.10. - 30.04. |
Großer Saal |
200,00 € |
220,00 € |
Troissysaal Musikanlage |
100,00 € 20,00 € |
115,00 € 20,00 € |
Großer Saal und Troissysaal |
280,00 € |
315,00 € |
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Sonstige gewerblicheNutzung |
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Sommerzeit 01.05. - 30.09. |
Winterzeit 01.10. - 30.04. |
Großer Saal |
380,00 € |
450,00 € |
Troissysaal |
160,00 € |
200,00 € |
Großer Saal und Troissysaal |
520,00 € |
630,00 € |
Troissy-Saal – Reinigungspauschale 50,00 €
Kaution Musikanlage 100,00 €
Großer Saal – Reinigungspauschale 100,00 €
Die Gebührensätze beinhalten die Nutzung der Küche.
Für auswärtige Privatpersonen wird ein Zuschlag von 30 % bei den Gebührensätzen erhoben.
§ 3 Gebührenermäßigung / -erhöhung
1. In besonderen Fällen, z.B. bei Wohltätigkeitsveranstaltungen, können die Gebühren von der Verwaltung abweichend festgesetzt werden.
2. Müssen bei Veranstaltungen Absperrungen aufgestellt werden, wird zusätzlich ein Betrag von 55,00 € erhoben.
§ 4 Gebührenfälligkeit
Die Gebühren werden in der schriftlichen Genehmigung festgesetzt und sind im Voraus an die Ortsgemeinde zu entrichten.
§ 5 Reinigung
Alle Räumlichkeiten sind nach der Benutzung besenrein zu übergeben. Die weitere Reinigung der Räumlichkeiten ist mit der Reinigungspauschale abgegolten und wird von der Ortsgemeinde erledigt.
§ 6 Inkrafttreten
Die Gebührenordnung tritt am 01.08.2016 in Kraft.
Gleichzeitig wird die Benutzungsordnung vom 01.08.2015 außer Kraft gesetzt.
Partenheim, den 01.08.2016